Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 02.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 13.01.2009 - 20 WF 3/09   

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https://dejure.org/2009,9938
OLG Dresden, 13.01.2009 - 20 WF 3/09 (https://dejure.org/2009,9938)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.01.2009 - 20 WF 3/09 (https://dejure.org/2009,9938)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 20 WF 3/09 (https://dejure.org/2009,9938)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 124, 121 ZPO

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellung einer beanstandeten Entscheidung als Fristbeginn für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil; Zustellung der Aufhebung der Prozesskostenhilfe an den beigeordneten Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer

    Zustellung der Aufhebung der Prozesskostenhilfe an den beigeordneten Rechtsanwalt

  • Judicialis

    ZPO § 121; ; ZPO § 124 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121; ZPO § 124 Nr. 2
    Zustellung der Aufhebung der Prozesskostenhilfe an den beigeordneten Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1425
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 10 WF 187/07

    Prozeßkostenhilfe: Anforderungen an die Zustellung von Aufforderungen zur

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.2009 - 20 WF 3/09
    Das vermag der Senat nicht zu erkennen (anders OLG Brandenburg, MDR 2007, 1391f; LAG RheinlandPfalz, MDR 2007, 432).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.09.2006 - 10 Ta 169/06

    Prozesskostenhilfe - Rechtsmittel gegen Aufhebungsbeschluss - Zustellungsadressat

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.2009 - 20 WF 3/09
    Das vermag der Senat nicht zu erkennen (anders OLG Brandenburg, MDR 2007, 1391f; LAG RheinlandPfalz, MDR 2007, 432).
  • OLG Köln, 23.10.2006 - 4 WF 164/06

    Aufhebung bewilligter Prozesskostenhilfe bei Nichtabgabe einer Erklärung nach §

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.2009 - 20 WF 3/09
    Die Aufforderung nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO an die Partei, sich nach rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu den ggf. geänderten tatsächlichen Voraussetzungen einer bewilligten Prozesskostenhilfe zu äußern, leitet demgegenüber jedoch ein neues Verfahren ein, für das der vormalige Prozessbevollmächtigte der Partei nicht kraft der früheren Prozessvollmacht automatisch mandatiert ist (im Ergebnis ebenso Zöller/Philippi, 27. Aufl. 2009, § 120 ZPO Rn. 28 m.w.N.; Musielak/Fischer, 6. Aufl. 2008, § 124 ZPO Rn. 3; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 1401; OLG Köln, FamRZ 2007, 908; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 1358; OLG Dresden - 3. Zivilsenat -, Beschluss vom 25.01.2008, 3 W 1382/07).
  • OLG Dresden, 25.01.2008 - 3 W 1382/07

    Zustellung des PKH-Aufhebungsbeschlusses - Rechtsnatur des Verfahrens zur

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.2009 - 20 WF 3/09
    Die Aufforderung nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO an die Partei, sich nach rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu den ggf. geänderten tatsächlichen Voraussetzungen einer bewilligten Prozesskostenhilfe zu äußern, leitet demgegenüber jedoch ein neues Verfahren ein, für das der vormalige Prozessbevollmächtigte der Partei nicht kraft der früheren Prozessvollmacht automatisch mandatiert ist (im Ergebnis ebenso Zöller/Philippi, 27. Aufl. 2009, § 120 ZPO Rn. 28 m.w.N.; Musielak/Fischer, 6. Aufl. 2008, § 124 ZPO Rn. 3; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 1401; OLG Köln, FamRZ 2007, 908; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 1358; OLG Dresden - 3. Zivilsenat -, Beschluss vom 25.01.2008, 3 W 1382/07).
  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 13 WF 931/07

    Wirksamkeit der Zustellung an die Partei unmittelbar nach rechtskräftigem

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.2009 - 20 WF 3/09
    Die Aufforderung nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO an die Partei, sich nach rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu den ggf. geänderten tatsächlichen Voraussetzungen einer bewilligten Prozesskostenhilfe zu äußern, leitet demgegenüber jedoch ein neues Verfahren ein, für das der vormalige Prozessbevollmächtigte der Partei nicht kraft der früheren Prozessvollmacht automatisch mandatiert ist (im Ergebnis ebenso Zöller/Philippi, 27. Aufl. 2009, § 120 ZPO Rn. 28 m.w.N.; Musielak/Fischer, 6. Aufl. 2008, § 124 ZPO Rn. 3; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 1401; OLG Köln, FamRZ 2007, 908; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 1358; OLG Dresden - 3. Zivilsenat -, Beschluss vom 25.01.2008, 3 W 1382/07).
  • OLG Naumburg, 09.02.2006 - 14 WF 134/05

    Zustellung unmittelbar an die Partei nach rechtskräftigem Abschluss des

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.2009 - 20 WF 3/09
    Die Aufforderung nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO an die Partei, sich nach rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu den ggf. geänderten tatsächlichen Voraussetzungen einer bewilligten Prozesskostenhilfe zu äußern, leitet demgegenüber jedoch ein neues Verfahren ein, für das der vormalige Prozessbevollmächtigte der Partei nicht kraft der früheren Prozessvollmacht automatisch mandatiert ist (im Ergebnis ebenso Zöller/Philippi, 27. Aufl. 2009, § 120 ZPO Rn. 28 m.w.N.; Musielak/Fischer, 6. Aufl. 2008, § 124 ZPO Rn. 3; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 1401; OLG Köln, FamRZ 2007, 908; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 1358; OLG Dresden - 3. Zivilsenat -, Beschluss vom 25.01.2008, 3 W 1382/07).
  • BGH, 08.12.2010 - XII ZB 151/10

    Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren: Erforderlichkeit der Zustellung des

    Das Oberlandesgericht, dessen Beschluss in FamRZ 2009, 1425 veröffentlicht ist, hat die sofortige Beschwerde verworfen, weil sie wegen Versäumung der Beschwerdefrist unzulässig sei.
  • OLG Dresden, 17.11.2009 - 3 W 980/09

    Zustellungsadressat der Entscheidung über die Aufhebung der Prozesskostenhilfe;

    Zuletzt haben sich dieser Auffassung jeweils unter Zulassung der Rechtsbeschwerde, über deren Einlegung dem Senat nichts bekannt ist, Familiensenate des Oberlandesgerichts Koblenz (FamRZ 2009, 898) und des hiesigen Oberlandesgerichts (FamRZ 2009, 1425) angeschlossen.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 02.03.2009 - 24 WF 116/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6344
OLG Dresden, 02.03.2009 - 24 WF 116/09 (https://dejure.org/2009,6344)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.03.2009 - 24 WF 116/09 (https://dejure.org/2009,6344)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. März 2009 - 24 WF 116/09 (https://dejure.org/2009,6344)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 115 ZPO; §§ 9, 7 SGBII

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des dem Lebensgefährten eines Antragstellers im PKH-Verfahren gezahlten Unterhalts bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 115 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 115 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 115 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 b; ; SGB II § 9

  • rechtsportal.de

    ZPO § 115; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3b; SGB II § 9
    Berücksichtigung des dem Lebensgefährten eines Antragstellers im PKH-Verfahren gezahlten Unterhalts bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1048
  • FamRZ 2009, 1425
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 30.03.2006 - 3 WF 42/06

    Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung der durch die Änderung zum SGB II bedingten

    Auszug aus OLG Dresden, 02.03.2009 - 24 WF 116/09
    Wenn das Einkommen einer Partei nach den in § 115 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Abzügen nicht im vollen Umfang für den eigenen Lebensbedarf zur Verfügung steht, sondern für weitere Personen einer (in § 115 ZPO nicht erwähnten) Bedarfsgemeinschaft einzusetzen ist, kann es nicht ungeschmälert als "einzusetzendes Einkommen" im Sinne der Prozesskostenhilfe angesetzt werden (vergl. Zöller, 27. Aufl. 2009 § 151 RN 40; KG FamRZ 2006, 962).
  • LAG Hamm, 18.12.2018 - 14 Ta 552/18

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen Rückstandes mit den

    Es ist ihr jedoch nicht zuzumuten, ihre Lebensgemeinschaft zu beenden, um freiwerdende Mittel für die Prozesskosten einsetzen zu können (vgl. OLG Düsseldorf 7. September 2009 - 8 WF 63/09 - juris, Rn. 3; OLG Dresden 2. März 2009 - 24 WF 116/09 - juris, Rn. 7).

    (1) Teilweise wird vertreten, dass eine Berücksichtigung nur in der Höhe erfolgen kann, soweit die Einkünfte der Partei, die Prozesskostenhilfe begehrt, bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II an die Lebensgefährtin bzw. den Lebensgefährten im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft herangezogen bzw. diesen Personen als Unterhalt von ihrer Sozialleistung abgezogen wurden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 20. Dezember 2010 - 26 Ta 2314/10 - II. 2. b) aa) der Gründe; KG Berlin - 30. März 2006 - 3 WF 42/06 - juris Rn. 6; OLG Frankfurt 28. April 2015 - 5 WF 107/15 - Rn. 3; OLG Dresden 2. März 2009 - 24 WF 116/09 - Rn. 7; Zöller/Geimer, a. a. O., § 115 ZPO Rn. 40).

  • OLG Köln, 30.06.2016 - 10 WF 34/16

    Ermittlung des für die Prozesskosten einzusetzenden Einkommens gemäß § 115 Abs. 1

    Der Antragsteller, der mit seiner Lebensgefährtin in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, kann zudem die Kosten, mit denen er zur Deckung des Bedarfs der Gemeinschaft herangezogen wird, als besondere Belastung i.S.v. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 ZPO geltend machen (OLG Dresden, Beschl. v. 02.03.2009 - 24 WF 0116/09, FamRZ 2009, 1425; OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.04.2015 - 5 WF 107/15, FamRZ 2015, 1918).
  • OLG Hamm, 15.03.2010 - 6 WF 449/09
    Während eine Anrechnung zum Teil vollständig abgelehnt wird (OLG Koblenz FamRZ 1997, 681), kommt die mittlerweile wohl überwiegende Ansicht zu einer Berücksichtigung (OLG Dresden FamRZ 2009, 1425; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 421; KG Berlin FamRZ 2006, 639; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 1182; Hanseatisches OLG Bremen FamRZ 1997, 298; Zöller­Geimer, ZPO, 28. Auflage, § 115 Rn. 40).
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